Qualitätsstandards der IGRestauratorInnen

Entsprechend den ECCO Berufsrichtlinien verpflichtet sich ein Mitglied der IGR, freiwillig folgende Grundsätze einzuhalten: 

Konservieren vor Restaurieren! 

  • Jedes Objekt ist ungeachtet seines materiellen Wertes ein historisches Dokument, dessen möglichst unverfälschte Erhaltung oberstes Prinzip ist.
    Originale Oberflächen, Konstruktionen, arbeitstechnische Hinweise und Spuren der materialspezifischen Alterung sind zu erhalten. 
  • Es sind nur Arbeiten auszuführen, für die das IGR-Mitglied oder seine MitarbeiterInnen ausgebildet und befähigt sind. 
  • Ungeachtet des Marktwertes ist die Arbeit auf hohem handwerklich-technologischem Niveau auszuführen. Einschränkungen betreffen ausschließlich den Umfang der Maßnahmen, nicht jedoch die Arbeitsqualität. 
  • Es sind nur Materialien zu verwenden, deren Verträglichkeit mit dem Objekt erwiesen und deren Alterungseigenschaften bekannt sind. Eine zukünftige Wiederbearbeitbarkeit muss gewährleistet sein. 
  • Angestrebt wird, so weit technisch machbar, die Reversibilität aller durchgeführten Maßnahmen. 
  • Rekonstruktionen im Sinne der Denkmalpflege haben auf seriösen wissenschaftlichen Befunden zu beruhen. 
  • Restaurierberichte sind unter Angabe der verwendeten Methoden und Produkte vollständig und wahrheitsgemäß zu verfassen. 
  • Die gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsrechtes sind einzuhalten. 
  • Zwischen den Mitgliedern ist kollegiale Zusammenarbeit und offener Informationsaustausch zu pflegen. 
  • Die Würde anderer Kollegen und des Berufsstandes ist zu wahren. 

 

 

 

 

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