Entsprechend den ECCO Berufsrichtlinien verpflichtet sich ein
Mitglied der
IGR, freiwillig folgende Grundsätze einzuhalten:
Konservieren vor Restaurieren!
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Jedes Objekt ist ungeachtet seines materiellen Wertes ein
historisches Dokument, dessen möglichst unverfälschte Erhaltung
oberstes Prinzip ist.
Originale Oberflächen, Konstruktionen, arbeitstechnische Hinweise
und Spuren der materialspezifischen Alterung sind zu erhalten.
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Es sind nur Arbeiten auszuführen, für die das
IGR-Mitglied
oder
seine MitarbeiterInnen ausgebildet und befähigt sind.
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Ungeachtet des Marktwertes ist die Arbeit auf hohem
handwerklich-technologischem Niveau auszuführen. Einschränkungen
betreffen ausschließlich den Umfang der Maßnahmen, nicht jedoch die
Arbeitsqualität.
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Es sind nur Materialien zu verwenden, deren Verträglichkeit mit dem
Objekt erwiesen und deren Alterungseigenschaften bekannt sind. Eine
zukünftige Wiederbearbeitbarkeit muss gewährleistet sein.
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Angestrebt wird, so weit technisch machbar, die Reversibilität aller
durchgeführten Maßnahmen.
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Rekonstruktionen im Sinne der Denkmalpflege haben auf seriösen
wissenschaftlichen Befunden zu beruhen.
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Restaurierberichte sind unter Angabe der verwendeten Methoden und
Produkte vollständig und wahrheitsgemäß zu verfassen.
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Die gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des
Arbeitsrechtes sind einzuhalten.
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Zwischen den Mitgliedern ist kollegiale Zusammenarbeit und offener
Informationsaustausch zu pflegen.
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Die Würde anderer Kollegen und des Berufsstandes ist zu wahren.
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