Die Interessensgemeinschaft RestauratorInnen (IGR)
ist ein in der Steiermark tätiger, nicht auf Gewinn ausgerichteter
Verein im Sinne des Vereinsgesetzes (Vereinsstatuten),
dessen Ziel es ist, kulturelles Erbe zu erhalten und dessen Mitglieder
sich verpflichten, hohe konservatorische Standards in der Restaurierung
einzuhalten.
Mit der
Mitgliedschaft bei der
IGR
wird das Recht erworben, im Geschäftsverkehr das
IGR-Logo
als Qualitätssiegel für verantwortungsvolle und qualitativ hochwertige Arbeit zu
verwenden. In Form einer gemeinsamen Homepage, durch Informationsmaterial und
Veranstaltungen, bzw. gemeinsame Werbeauftritte wendet sich die
IGR
an Institutionen und private Auftraggeber. Weiters wird das Recht erworben an
allen Vereinssitzungen teilzunehmen, im Vorstand mitzuarbeiten und das
Vereinsleben aktiv mitzugestalten. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der
IGR
ist für Mitglieder gratis.
Aufnahme von
Mitgliedern
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Voraussetzung für die Aufnahme
ist die Unterzeichnung einer
Beitrittserklärung und der
Qualitätsstandards.
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Die Einhaltung der
Qualitätsstandards wird wechselweise überprüft, Beanstandungen werden im
Vorstand besprochen und führen zur Verwarnung. Die dritte Verwarnung geht
einher mit der Aberkennung der Mitgliedschaft. Im Falle der Aberkennung der
Mitgliedschaft oder dem Austritt des Mitgliedes aus der
IGR
gehen die eingangs erwähnten Rechte verloren. Das weitere Verwenden des
IGR-Namenszuges wird mit einer Strafe von € 1.000.- belegt.
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Der Vorstand entscheidet
in der dem Beitrittsansuchen folgenden Vorstandsitzung in demokratischer
Abstimmung über eine probeweise Aufnahme für ein Jahr. Als
Entscheidungsgrundlage kann der Vorstand vom Beitrittswerber die Vorlage von
Zeugnissen, Befähigungsnachweisen und/oder Restaurierberichten verlangen
bzw. realisierte Arbeiten besichtigen und prüfen.
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Die Mitgliedschaft
erlischt nach Ablauf des ersten Jahres, wenn der Vorstand befindet, dass
allgemein die Arbeitsqualität nicht den Kriterien der
IGR
entspricht.
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Ein jährlicher
Mitgliedsbeitrag ist zu bezahlen; 2005 beträgt er wie bisher € 50.-.
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