Mitgliedschaft bei der IGRestauratorInnen

 

Die Interessensgemeinschaft RestauratorInnen (IGR) ist ein in der Steiermark tätiger, nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes (Vereinsstatuten), dessen Ziel es ist, kulturelles Erbe zu erhalten und dessen Mitglieder sich verpflichten, hohe konservatorische Standards in der Restaurierung einzuhalten.

Mit der Mitgliedschaft bei der IGR wird das Recht erworben, im Geschäftsverkehr das IGR-Logo als Qualitätssiegel für verantwortungsvolle und qualitativ hochwertige Arbeit zu verwenden. In Form einer gemeinsamen Homepage, durch Informationsmaterial und Veranstaltungen, bzw. gemeinsame Werbeauftritte wendet sich die IGR an Institutionen und private Auftraggeber. Weiters wird das Recht erworben an allen Vereinssitzungen teilzunehmen, im Vorstand mitzuarbeiten und das Vereinsleben aktiv mitzugestalten. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der IGR ist für Mitglieder gratis.

 

Aufnahme von Mitgliedern 

  • Voraussetzung für die Aufnahme ist die Unterzeichnung einer  Beitrittserklärung und der Qualitätsstandards.

  • Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird wechselweise überprüft, Beanstandungen werden im Vorstand besprochen und führen zur Verwarnung. Die dritte Verwarnung geht einher mit der Aberkennung der Mitgliedschaft. Im Falle der Aberkennung der Mitgliedschaft oder dem Austritt des Mitgliedes aus der IGR gehen die eingangs erwähnten Rechte verloren. Das weitere Verwenden des IGR-Namenszuges wird mit einer Strafe von € 1.000.- belegt.

  • Der Vorstand entscheidet in der dem Beitrittsansuchen folgenden Vorstandsitzung in demokratischer Abstimmung über eine probeweise Aufnahme für ein Jahr. Als Entscheidungsgrundlage kann der Vorstand vom Beitrittswerber die Vorlage von Zeugnissen, Befähigungsnachweisen und/oder Restaurierberichten verlangen bzw. realisierte Arbeiten besichtigen und prüfen.

  • Die Mitgliedschaft erlischt nach Ablauf des ersten Jahres, wenn der Vorstand befindet, dass allgemein die Arbeitsqualität nicht den Kriterien der IGR entspricht.

  • Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag ist zu bezahlen; 2005 beträgt er wie bisher € 50.-.

 

 

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