Erarbeitet von der Europäischen Vereinigung der
Restauratorenverbände
(E.C.C.O.) und verabschiedet von ihrer
Mitgliederversammlung
(Brüssel, 11. Juni 1993)
Präambel
Die Objekte, denen die Gesellschaft einen besonderen künstlerischen,
historischen, dokumentarischen, ästhetischen, wissenschaftlichen, geistigen oder
religiösen Wert beimisst, werden gemeinhin als "Kulturgüter" bezeichnet. Sie
bilden ein materielles und kulturelles Erbe, das von Generation zu Generation
weitergegeben wird. Da sie von der Gesellschaft der Obhut des Restaurators
anvertraut werden, trägt dieser Verantwortung nicht nur für das Kulturgut,
sondern auch dem Eigentümer oder Träger, dem Urheber oder Schöpfer sowie der
Öffentlichkeit und der Nachwelt gegenüber. Diese Voraussetzungen dienen dem
Schutz jeglichen Kulturguts, unabhängig von seinem Eigentümer, seinem Alter,
seiner Vollständigkeit oder seinem Wert.
I. Aufgaben des Restaurators
Grundlegende Aufgabe des Restaurators ist der Schutz des Kulturgutes zum
Nutzen dieser und künftiger Generationen. Der Restaurator trägt zum Verständnis
für das Kulturgut bei, und dies im Bewusstsein seiner ästhetischen und
historischen Bedeutung und unter Wahrung seiner materiellen Unversehrtheit.
Der Restaurator übernimmt die Verantwortung für die Untersuchung, die
Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an dem Kulturgut sowie die
Dokumentation aller Verfahren und führt sie aus.
- Die Untersuchung:
- umfasst die Bestimmung der Zusammensetzung und des Zustands des
Kulturgutes; die Identifizierung sowie die Feststellung von Art und Umfang der
Veränderungen; die Bewertung der Ursachen des Verfalls; die Bestimmung der Art
und des Ausmasses der erforderlichen Behandlung. Sie umfasst auch das Studium
relevanter Dokumente.
- Die vorbeugende Konservierung:
- besteht in einem indirekten Tätigwerden, mit dem der Verfall aufgehalten
und Schäden verhindert werden sollen, indem optimale Voraussetzungen für den
Erhalt des Kulturgutes geschaffen werden, soweit sich dies mit dessen
öffentlicher Nutzung in Einklang bringen lässt. Die vorbeugende Konservierung
umfasst den korrekten Umgang mit dem Kulturgut sowie Nutzung, Transport,
Lagerung und Ausstellung unter korrekten Bedingungen.
- Die praktische Konservierung:
- besteht im wesentlichen in einem unmittelbaren Tätigwerden an dem
Kulturgut mit dem Ziel, seinen weiteren Verfall aufzuhalten.
- Die Restaurierung:
- besteht in einem unmittelbaren Tätigwerden an beschädigten oder
verfallenen Kulturgütern mit dem Ziel, eine bessere Lesbarkeit herzustellen,
wobei ihre ästhetische, historische und materielle Unversehrtheit so weit wie
möglich zu wahren ist.
Weitere Aufgaben des Restaurators sind:
- die Erstellung von Restaurierungskonzepten oder Befunden,
- Beratung und technische Unterstützung bei der Restaurierung von
Kulturgütern,
- die Ausarbeitung von technischen Berichten über Kulturgüter ohne
Berücksichtigung ihres Marktwerts,
- die Durchführung von Forschungsarbeiten zum Thema Restaurierung, - die
- Erstellung von Ausbildungsprogrammen und der Unterricht im Restaurieren,
- die Verbreitung von Erkenntnissen aus Untersuchungen, Behandlungen oder
Forschungsarbeiten,
- die Förderung eines besseren Verständnisses für die
Restauratorentätigkeit.
II. Abgrenzung von verwandten Berufsfeldern
Der Restaurator ist weder Künstler noch Handwerker.
Während der Künstler oder der Handwerker neue Objekte schafft bzw. Objekte in
funktioneller Hinsicht unterhält oder repariert, hat der Restaurator die
Aufgabe, Kulturgüter zu erhalten.
III. Ausbildung
Um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden, sollte die theoretische
und praktische Ausbildung des Restaurators mit einem Abschluss auf Hochschul-
oder vergleichbarem Niveau beendet werden.